|
Bericht für den 7. September 2011 Verfassungsrichter sind keine
Selbstmörder Es war sicherlich ein
spannender Augenblick, als der Zweite Senat des Bundesverfassungs-Gerichts
heute um 10:00 Uhr seine Entscheidung zu den Klagen gegen die Euro-Rettungspläne
verkündete. Wer einen Paukenschlag
von den Richtern erwartet hatte, der wurde jedoch enttäuscht. Das oberste
deutsche Gericht schob die Verantwortung über Umfang und Ausprägung der
Euro-Rettungen wieder der Regierung und dem Parlament zurück. Das hört sich in
der heutigen Urteilsbegründung wie folgt an: Hinsichtlich
der Wahrscheinlichkeit für Gewährleistungen einstehen zu müssen, kommt dem
Gesetzgeber ein Einschätzungsspielraum zu, der vom Bundesverfassungsgericht zu
respektieren ist. Entsprechendes gilt auch für die Abschätzung der zukünftigen
Tragfähigkeit des Bundeshaushalts und des wirtschaftlichen Leistungsvermögens
der Bundesrepublik Deutschland. Hier kann das Bundesverfassungsgericht sich
nicht mit eigener Sachkompetenz an die Stelle der zuvörderst dazu berufenen Gesetzgebungskörperschaft setzen. Die Richter des BVerfG sind keine Selbstmörder, die sich gegen die
Auffassung der in dieser Sache vereinigten Blockparteien des Bundestages
widersetzen wollen. Der Euro-Mord kann nur durch die Politik oder aus dem Volk
selbst erfolgen. Die nun enttäuschten Bürger müssen sich fragen lassen, warum
sie nicht genauso heftig wie gegen die Kernenergie und den Ausbau des
Stuttgarter Bahnhofs auf die Straße gegangen sind. Wo waren die
gesellschaftlichen Kräfte gegen den Euro denn sichtbar, die nun lautstark gegen
die Entscheidung der Richter protestieren, nur weil das BVerfG
ihnen nicht die Drecksarbeit abnehmen wollte. Nein, diese Kräfte haben noch vor
wenigen Wochen und Monaten genau diejenige politische Bewegung im Lande mit
massivem Stimmenzuwachs gestärkt, die möglichst widerstandslos und noch
alternativloser als Merkel und Schäuble das deutsche Volk an die EU-Diktatoren
und ihre Schmarotzer-Nationen ausliefern möchte – die Grünen. Das dümmste Schaf wählt
seinen Metzger eben selbst. Betrachten wir die
Urteilsbegründung und die zur Entscheidung verbreiteten Leitsätze des Gerichts
jedoch näher, dann hat man den Wegbereitern einer Neuen Weltordnung doch richterlicherseits einige Steine in den Weg gelegt. Wenn
die Abgeordneten des Bundestages diese Verantwortung jedoch nicht wahrnehmen
sollten, weil sie Posten und Einkommen über Volk und Vaterland stellen, dann
kann auch das Bundesverfassungs-Gericht nicht mehr helfen. Für die Einhaltung der Grundsätze der
Demokratie kommt es darauf an, ob der Deutsche Bundestag der Ort bleibt, in dem
eigenverantwortlich über Einnahmen und Ausgaben entschieden wird, auch im
Hinblick auf internationale und europäische Verbindlichkeiten. Und weiter heißt es: Vor
diesem Hintergrund darf der Deutsche Bundestag seine Budgetverantwortung nicht
durch unbestimmte haushaltspolitische Ermächtigungen auf andere Akteure
übertragen. Gemeint ist damit wohl die Konstruktion des ESM, der in
Zukunft als supranationale Organisation praktisch ohne Kontrolle von Deutschland
Gelder abrufen darf. Dass der ESM damit gemeint ist, wird in dem folgenden Satz
deutlich: Insbesondere darf er sich, auch durch
Gesetz, keine finanzwirksamen Mechanismen ausliefern, die – sei es
aufgrund ihrer Gesamtkonzeption, sei es aufgrund einer Gesamtwürdigung der
Einzelmaßnahmen – zu nicht überschaubaren haushaltsbedeutsamen
Belastungen ohne vorherige konstitutive Zustimmung führen können, seien es
Ausgaben oder Einnahmeausfälle. Die gesetzten Grenzen
sind, dass die Maßnahmen zur Euro-Rettung weder dauerhaft sein dürfen, noch pauschal im Rahmen eines
Rettungsbudgets ohne Zustimmung des
Bundestages verteilt werden dürfen: Daher dürfen
keine dauerhaften
völkervertragsrechtlichen Mechanismen begründet werden, die auf eine
Haftungsübernahme für Willensentscheidungen anderer Staaten hinauslaufen, vor
allen wenn sie mit schwer kalkulierbaren Folgewirkungen verbunden sind. Jede
ausgabewirksame solidarische Hilfsmaßnahme des Bundes größeren Umfangs im
internationalen oder unionalen Bereich muss vom
Bundestag im Einzelnen bewilligt
werden. ESM und Eurobonds, aber
auch eine europäische Finanzbehörde, die ohne Beteiligung des deutschen
Parlaments Steuergelder verteilt, sind mit dieser Entscheidung praktisch tot. Die Frage ist nur, ob
die Exekutive – beim Merkel-Regime muss man wegen des bisher schon
anti-rechtstaatlichen Verhaltens große Zweifel anmelden – und die
Legislative – auch hier scheint sich der antifreiheitliche Trend der
Abgeordneten zur Selbstkastration durch Unterordnung zu befestigen – den Auftrag
des heutigen Urteils umsetzen werden. Begründete Zweifel sind
hier angebracht. Die heutige massive
Drückung beim Gold – zum COMEX-Schluss hat das
gelbe Metall $55 im 24-Stundenvergleich abgeben müssen – war zwar gestern
Nachmittag in Umrissen erkennbar. Aber der Umfang kam dann doch etwas
überraschend. Auf welches Ereignis wir derzeit vorbereitet werden, war für mich
zumindest noch nicht ersichtlich. Wichtige Marktdaten im Überblick
©
Copyright Dr. Neugebauer Handels-Consulting 2009-2011 |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||