Bericht für den 7. September 2011

 

Verfassungsrichter sind keine Selbstmörder

 

Es war sicherlich ein spannender Augenblick, als der Zweite Senat des Bundesverfassungs-Gerichts heute um 10:00 Uhr seine Entscheidung zu den Klagen gegen die Euro-Rettungspläne verkündete.

 

Wer einen Paukenschlag von den Richtern erwartet hatte, der wurde jedoch enttäuscht. Das oberste deutsche Gericht schob die Verantwortung über Umfang und Ausprägung der Euro-Rettungen wieder der Regierung und dem Parlament zurück. Das hört sich in der heutigen Urteilsbegründung wie folgt an: Hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit für Gewährleistungen einstehen zu müssen, kommt dem Gesetzgeber ein Einschätzungsspielraum zu, der vom Bundesverfassungsgericht zu respektieren ist. Entsprechendes gilt auch für die Abschätzung der zukünftigen Tragfähigkeit des Bundeshaushalts und des wirtschaftlichen Leistungsvermögens der Bundesrepublik Deutschland. Hier kann das Bundesverfassungsgericht sich nicht mit eigener Sachkompetenz an die Stelle der zuvörderst dazu berufenen Gesetzgebungskörperschaft setzen.

 

Die Richter des BVerfG sind keine Selbstmörder, die sich gegen die Auffassung der in dieser Sache vereinigten Blockparteien des Bundestages widersetzen wollen. Der Euro-Mord kann nur durch die Politik oder aus dem Volk selbst erfolgen. Die nun enttäuschten Bürger müssen sich fragen lassen, warum sie nicht genauso heftig wie gegen die Kernenergie und den Ausbau des Stuttgarter Bahnhofs auf die Straße gegangen sind. Wo waren die gesellschaftlichen Kräfte gegen den Euro denn sichtbar, die nun lautstark gegen die Entscheidung der Richter protestieren, nur weil das BVerfG ihnen nicht die Drecksarbeit abnehmen wollte. Nein, diese Kräfte haben noch vor wenigen Wochen und Monaten genau diejenige politische Bewegung im Lande mit massivem Stimmenzuwachs gestärkt, die möglichst widerstandslos und noch alternativloser als Merkel und Schäuble das deutsche Volk an die EU-Diktatoren und ihre Schmarotzer-Nationen ausliefern möchte – die Grünen.

 

Das dümmste Schaf wählt seinen Metzger eben selbst.

 

Betrachten wir die Urteilsbegründung und die zur Entscheidung verbreiteten Leitsätze des Gerichts jedoch näher, dann hat man den Wegbereitern einer Neuen Weltordnung doch richterlicherseits einige Steine in den Weg gelegt. Wenn die Abgeordneten des Bundestages diese Verantwortung jedoch nicht wahrnehmen sollten, weil sie Posten und Einkommen über Volk und Vaterland stellen, dann kann auch das Bundesverfassungs-Gericht nicht mehr helfen.

 

Für die Einhaltung der Grundsätze der Demokratie kommt es darauf an, ob der Deutsche Bundestag der Ort bleibt, in dem eigenverantwortlich über Einnahmen und Ausgaben entschieden wird, auch im Hinblick auf internationale und europäische Verbindlichkeiten. Und weiter heißt es: Vor diesem Hintergrund darf der Deutsche Bundestag seine Budgetverantwortung nicht durch unbestimmte haushaltspolitische Ermächtigungen auf andere Akteure übertragen. Gemeint ist damit wohl die Konstruktion des ESM, der in Zukunft als supranationale Organisation praktisch ohne Kontrolle von Deutschland Gelder abrufen darf. Dass der ESM damit gemeint ist, wird in dem folgenden Satz deutlich: Insbesondere darf er sich, auch durch Gesetz, keine finanzwirksamen Mechanismen ausliefern, die – sei es aufgrund ihrer Gesamtkonzeption, sei es aufgrund einer Gesamtwürdigung der Einzelmaßnahmen – zu nicht überschaubaren haushaltsbedeutsamen Belastungen ohne vorherige konstitutive Zustimmung führen können, seien es Ausgaben oder Einnahmeausfälle.

 

Die gesetzten Grenzen sind, dass die Maßnahmen zur Euro-Rettung weder dauerhaft sein dürfen, noch pauschal im Rahmen eines Rettungsbudgets ohne Zustimmung des Bundestages verteilt werden dürfen: Daher dürfen keine dauerhaften völkervertragsrechtlichen Mechanismen begründet werden, die auf eine Haftungsübernahme für Willensentscheidungen anderer Staaten hinauslaufen, vor allen wenn sie mit schwer kalkulierbaren Folgewirkungen verbunden sind. Jede ausgabewirksame solidarische Hilfsmaßnahme des Bundes größeren Umfangs im internationalen oder unionalen Bereich muss vom Bundestag im Einzelnen bewilligt werden.

 

ESM und Eurobonds, aber auch eine europäische Finanzbehörde, die ohne Beteiligung des deutschen Parlaments Steuergelder verteilt, sind mit dieser Entscheidung praktisch tot.

 

Die Frage ist nur, ob die Exekutive – beim Merkel-Regime muss man wegen des bisher schon anti-rechtstaatlichen Verhaltens große Zweifel anmelden – und die Legislative – auch hier scheint sich der antifreiheitliche Trend der Abgeordneten zur Selbstkastration durch Unterordnung zu befestigen – den Auftrag des heutigen Urteils umsetzen werden.

 

Begründete Zweifel sind hier angebracht.

 

Die heutige massive Drückung beim Gold – zum COMEX-Schluss hat das gelbe Metall $55 im 24-Stundenvergleich abgeben müssen – war zwar gestern Nachmittag in Umrissen erkennbar. Aber der Umfang kam dann doch etwas überraschend. Auf welches Ereignis wir derzeit vorbereitet werden, war für mich zumindest noch nicht ersichtlich.

 

Wichtige Marktdaten im Überblick

 

Gold-Preis

Heute

Vortag

Veränderung

Gold A.M. Fix (LBMA)

$1.844,00

(€1.311,99)

$1.891,00

(€1.330,75)

- $47,00

Gold P.M. Fix (LBMA)

$1.810,00

(€1.287,89)

$1.895,00

(€1.346,36)

- $85,00

COMEX Schlusskurs

$1.815,20

(€1.290,15)

$1.870,20

(€1.337,83)

- $55,00

Weiße Edelmetalle

 

 

 

Silber Fix (LBMA)

$40,98

(€29,16)

$41,85

(€29,54)

- $0,87

Platin P.M. Fix (LPPM)

$1.822,00

(€1.296,35)

$1.866,00

(€1.327,15)

- $44,00

Palladium P.M. Fix (LPPM)

$747,00

(€531,50)

$761,00

(€541,25)

- $14,00

andere Marktdaten

 

US-Dollar Index (USDX)

75,5

76,0

- 0,5

Renditen 10-jährige Treasuries

2,0 %

2,0 %

unverändert

Quotient aus USDX und Renditen

37,8

38,0

- 0,2

 

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